Aufzug defekt? Wasserschaden? Heizung kaputt? Kommt Dir bekannt vor? Dann kommst Du vielleicht für eine Mietminderung in Betracht!
Was ist eine Mietminderung?
Wenn in Deiner Wohnung ein erheblicher Mangel besteht, zum Beispiel durch eine kaputte Heizung oder einen Wasserschaden, kannst Du unter Umständen die Miete kürzen. Das gilt, wenn Du Deine Wohnung durch den Mangel nicht mehr richtig nutzen kannst oder stark eingeschränkt bist. Bis Dein Vermieter den Schaden behoben hat, musst Du dann weniger Miete zahlen.
Wann musst Du weniger Miete zahlen?
Der Mangel in der Wohnung muss so erheblich sein, dass er Dich in Deinem Alltag stark einschränkt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Heizung im Winter nicht funktioniert, wenn Wasser aus der Decke tropft oder der Aufzug längere Zeit defekt und die Wohnung damit nicht mehr gut begehbar ist. Wenn Du Dir unsicher bist, ob Dein Fall für eine Mietminderung in Betracht kommt, sprich mit Deinem örtlichen Mieterschutzverein.
Wichtig: Wenn Du den Schaden selbst verursacht hast, kannst Du die Miete nicht kürzen.
Ich habe einen erheblichen Mangel festgestellt. Wie gehe ich vor?
Schritt 1: Dokumentation
Halte alles auf Bild und Video fest, mache Dir zusätzlich Notizen. Was ist der Mangel? Seit wann und wie oft tritt er auf? Das kann später wichtig werden, um die Rechtmäßigkeit Deiner Mietminderung zu beweisen.
Schritt 2: Mangel melden
Melde den Mangel so schnell wie möglich bei Deinem Vermieter. Nur wenn der Vermieter in Kenntnis gesetzt wurde und die Möglichkeit hatte, zu reagieren, kannst Du später eine Mietminderung beantragen. Dokumentiere auch diesen Schritt!
Schritt 3: Rechtliche Beratung
Suche Dir eine rechtliche Beratung bei Deinem örtlichen Mieterschutzverein, um weitere Schritte zu besprechen. Insbesondere bei großen Problemen wie einer kaputten Heizung im Winter oder einem Wasserschaden, solltest Du sofort Kontakt aufnehmen.
Hier findest Du eine Liste mit Mieterschutzvereinen in ganz NRW: mietrecht.de/mieterverein/nordrhein-westfalen
Wichtig: Im Internet findest Du zwar verschiedene „Mietminderungstabellen“, wir würden aber davon abraten, ohne weitere Beratung Deine Miete zu mindern, da das zur fristlosen Kündigung führen kann.